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Datum: 27.03.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 50/26
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.681,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz hieraus seit 29. November 2024 zu bezahlen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Der Streitwert wird auf 1.681,00 Euro festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.