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Datum: 06.03.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 244/25
1.Es wird festgestellt, dass die Teilnahme des Klägers am mobilen Arbeiten gemäß Konzernbetriebsvereinbarung Smart
Working durch die schriftlich erklärte Kündigung der Beklagten zum 30. September 2025 nicht beendet wurde.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Streitwert wird auf 5.155,37 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.