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Datum: 05.03.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 355/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 10.000,00€ festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.