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Datum: 03.03.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 361/25
1. Der Antrag der Klägerin, das Teilurteil vom 02.06.2025 (Az. 6 Ca 118/25) zu ergänzen, wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 325.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.