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Datum: 26.02.2026

Aktenzeichen: 1 Ga 1/26

1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 1.659,76 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.