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Datum: 11.02.2026
Aktenzeichen: 9 Ca 206/25
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom
16.05.2025 zum 30.06.2025 aufgelöst wurde.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Arbeitsentgelt für den Monat Juni 2025 in Höhe von 898,83 € brutto
abzüglich gezahlter 359,97 € netto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab
01.6.2025
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5.Der Berufungsstreitwert wird festgesetzt auf 22.438,11 Euro.
6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.