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Datum: 05.02.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 259/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 14.08.2025 nicht aufgelöst wird.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 02.09.2025 nicht aufgelöst wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Produktmanagerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 32.440,00 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.