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Datum: 04.02.2026

Aktenzeichen: 9 Ga 1/26

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Berufungsstreitwert beträgt 3.620 Euro.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.