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Datum: 18.02.2025

Aktenzeichen: 9 Ga 2/25

1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, dem Verfügungskläger für die Zeit vom 24.02.2025 bis zum 28.02.2025 Urlaub zu gewähren.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 901,85 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.