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Datum: 13.02.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 258/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 17.241,72 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.