Zum Inhalt springen

Datum: 13.02.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 257/24

1 Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 12.021,56 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.