Zum Inhalt springen

Datum: 13.02.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 251/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 11.209,11 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.