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Datum: 10.02.2025

Aktenzeichen: 6 Ca 26/24

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 25.09.2024 nicht aufgelöst worden ist.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 21.000,00 EUR festgesetzt.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 50% und die Beklagte zu 50%.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.