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Datum: 15.01.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 76/24
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 15.02.2024 nicht aufgelöst
wurde.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.