Datum: 16.01.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 226/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 11.249,94 € brutto abzüglich erhaltenes Arbeitslosengeld in Höhe von 5.065,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 25.08.2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 27 % und die klagende Partei zu 73 % zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 6.184,20 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.