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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
12.06.2024 3 Ca 188/23

1. Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 5.025,00 € zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 67 % und der Kläger zu 33 % zu tragen.

4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
12.06.2024 3 Ca 231/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 8.150,18 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
05.06.2024 9 Ca 71/23

1. Der Einspruch der Beklagten vom 04.04.2024 gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 27.03.2024 wird verworfen.

2. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.301,10 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
05.06.2024 9 Ca 328/23

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 401,34 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
05.06.2024 9 Ca 393/23

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 34.556,40 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

 
 
07.05.2024 7 Ca 501/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.315,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 18.11.2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.460,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 18.11.2023 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, 1.488,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 18.11.2023 auf das Vertragskonto des Klägers bei der SOKA-Bau mit der Vertragsnummer 7064904 zu bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 93 Prozent und der Klägerin 7 Prozent. 
6. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 12.263,00 EUR festgesetzt. 
7. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.

 

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