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Datum: 12.06.2024
Aktenzeichen: 3 Ca 188/23
1. Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 5.025,00 € zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 67 % und der Kläger zu 33 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.