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Datum: 12.06.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 188/23

1. Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 5.025,00 € zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 67 % und der Kläger zu 33 % zu tragen.

4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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