In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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26.09.2023 | 15 Sa 7/23 |
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.11.2022 - 14 Ca 6094/21 - teilweise
abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.
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26.09.2023 | 11 Sa 25/23 |
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 17. Januar 2023 -15 Ca 11 /22 teilweise abgeändert: 1. Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten zu 1 gegenüber dem Kläger ausgesprochene Versetzung nach Schutterwald vom 29. November 2021 unwirksam ist. 2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 1 vom 29. November 2021 aufgelöst ist. II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen. III. Von den Gerichtskosten erster und zweiter Instanz haben der Kläger 81,76 % und die Beklagte zu 1 18,24 % zu tragen. Von den
außergerichtlichen Kosten hat der Kläger die der Beklagten zu 2 voll und die der Beklagten zu 1 zu 77,69 % IV. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen. |
25.09.2023 | 9 Sa 25/23 |
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 02.03.2023, 7 Ca
339/22, wird auf seine Kosten zurückgewiesen. |
21.09.2023 | 3 SaGa 1/23 |
1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 16. März 2023 - 26 Ga 5/23 - wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. |
28.07.2023 | 10 TaBV 5/23 |
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. Juni 2023 - 9 BV 11/23 - wird als unzulässig verworfen. |