Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
26.09.2023 15 Sa 7/23

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.11.2022 - 14 Ca 6094/21 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.672,36 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2021 zu zahlen. 
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den erstinstanzlichen Kosten trägt der Kläger 88 %, die Beklagte trägt 12 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 7 %, die Beklagte trägt 93 %.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.


26.09.2023 11 Sa 25/23

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 17. Januar 2023 -15 Ca 11 /22 teilweise abgeändert: 

1. Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten zu 1 gegenüber dem Kläger ausgesprochene Versetzung nach Schutterwald vom 29. November 2021 unwirksam ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 1 vom 29. November 2021 aufgelöst ist.

II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

III. Von den Gerichtskosten erster und zweiter Instanz haben der Kläger 81,76 % und die Beklagte zu 1 18,24 % zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten hat der Kläger die der Beklagten zu 2 voll und die der Beklagten zu 1 zu 77,69 %
zu tragen. Die Beklagte zu 1 hat von den außergerichtlichen Kosten des Klägers 22,31 % zu tragen. Ihre übrigen außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.

IV. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

25.09.2023 9 Sa 25/23

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 02.03.2023, 7 Ca 339/22, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.

21.09.2023 3 SaGa 1/23

1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 16. März 2023 - 26 Ga 5/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

28.07.2023 10 TaBV 5/23

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. Juni 2023 -  9 BV 11/23 - wird als unzulässig verworfen.

 

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