Zum Inhalt springen

Datum: 05.10.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 22/26

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 10. Februar 2026 - 13 Ca 246/25 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.