Datum: 14.01.2025

Aktenzeichen: 2 TaBV 4/24

I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19.03.2024 in der Sache 25 BV 72/22 wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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