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Datum: 10.04.2025
Aktenzeichen: 12 Sa 32/24
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. März 2024 - Az. 7 Ca 179/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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