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Aufgaben und Organisation
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Land Baden-Württemberg in zweiter Instanz aus. Der Sitz des Landesarbeitsgerichts befindet sich in Stuttgart. Auswärtige Kammern befinden sich in Freiburg und Mannheim. Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist zuständig für alle Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte im Urteils- und Beschlussverfahren sowie in den verschiedenen Nebenverfahren. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Der Zuständigkeitsbereich des Landesarbeitsgerichts erstreckt sich auf die Bezirke der 9 Arbeitsgerichte in Freiburg (mit Außenkammern in Offenburg und Villingen-Schwenningen), Heilbronn (mit Außenkammern in Crailsheim), Karlsruhe, Lörrach (mit Außenkammern in Radolfzell), Mannheim (mit Außenkammern in Heidelberg), Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart (mit Außenkammern in Ludwigsburg und Aalen) und Ulm (mit Außenkammern in Ravensburg).
Am Sitz des Gerichts in Stuttgart befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiterin des Gerichts ist die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Dr. Betina Rieker. Sie wird unterstützt vom Vizepräsidenten Dr. Jérôme Krets, dem Verwaltungsleiter Siegbert Hausch, EDV-Systemleiterin Sabine Fischer sowie den für das Kostenwesen zuständigen Bezirksrevisoren Isabelle Papalini und Stefan Neugebauer. Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts ist der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Johannes Bader.
Bei den Kammern in Freiburg und Mannheim nimmt jeweils ein Vorsitzender Richter die Dienstaufsicht wahr. Er ist bezogen auf die örtlichen Angelegenheiten für die Gerichtsverwaltung zuständig.
Spruchkörper
Beim Landesarbeitsgericht sind Kammern gebildet, wobei jede Kammer unter Vorsitz einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters und je einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig wird. Das Landesarbeitsgericht hat 22 Kammern. Die Kammern 1 bis 8, 15, 17, 18, 20 und 21 werden in Stuttgart, die Kammern 9 bis 11 und 22 in Freiburg und die Kammern 12 bis 14, 16 und 19 in Mannheim geführt. Welche Kammer in einem bereits anhängigen Rechtsstreit zuständig ist, erkennen Sie an der ersten Zahl des Aktenzeichens.