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Datum: 17.09.2024

Aktenzeichen: 7 Ca 188/24

1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 944,75 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2023 zu zahlen.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3.Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf EUR 944,75 festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.

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