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Datum: 21.08.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 20/24

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.09.2023 gemäß der Entgeltgruppe 3 Gruppenstufe 3 des Entgelttarifvertrages für die Arbeitnehmer der XXX  zu vergüten
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 658,83 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2023 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 4.186,16 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

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