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Datum: 20.08.2024

Aktenzeichen: 2 Ca 34/23

1. Der Einspruch der Beklagten vom 26.03.2024 gegen das Versäumnisurteil vom 19.03.2024 wird verworfen.
2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.453,90 € festgesetzt. 

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