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Datum: 12.07.2024

Aktenzeichen: 10 Ca 23/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgeltfortzahlung für den Monat Juni 2023 in Höhe von 1.640,00 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2023 zu bezahlen.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 39 % und die Beklagte zu 61 %.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 2.700,00 EUR.
5. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

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