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Datum: 26.06.2024
Aktenzeichen: 9 Ca 302/23
1. Die Beklagte wird verurteilt, 159,74 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.05.2023 an die Klägerin zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, 161,01 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2023 an die Klägerin zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, 87,45 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2023 an die Klägerin zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, 75,91 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.08.2023 an die Klägerin zu zahlen
5. Die Beklagte wird verurteilt, 137,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2023 an die Klägerin zu zahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, 60,51 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2023 an die Klägerin zu zahlen.
7. Die Beklagte wird verurteilt, 70,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2023 an die Klägerin zu zahlen.
8. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 22 % und die Beklagte 78 % zu tragen.
9. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 752,63 EUR festgesetzt.
10. Die Berufung wird zugelassen.