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Datum: 26.06.2024

Aktenzeichen: 9 Ca 302/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, 159,74 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.05.2023 an die Klägerin zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, 161,01 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.06.2023 an die Klägerin zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, 87,45 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.07.2023 an die Klägerin zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, 75,91 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.08.2023 an die Klägerin zu zahlen

5. Die Beklagte wird verurteilt, 137,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2023 an die Klägerin zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, 60,51 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2023 an die Klägerin zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, 70,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2023 an die Klägerin zu zahlen.

8. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 22 % und die Beklagte 78 % zu tragen.

9. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 752,63 EUR festgesetzt.

10. Die Berufung wird zugelassen.

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