Rücknahme des Antrags auf Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen im Universitätsklinikum Tübingen

Datum: 13.12.2017

Im einstweiligen Verfügungsverfahren des Universitätsklinikums Tübingen und des Arbeitgeberverbandes der Universitätsklinika (Antragsteller) gegen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Antragsgegnerin) haben die Antragsteller in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht den Antrag zurückgenommen.

Die Antragsteller hatten am 11. Dezember 2017 beim Arbeitsgericht Reutlingen einen Antrag auf Untersagung eines von ver.di organisierten Warnstreiks am 13. Dezember 2017 eingereicht. Das Arbeitsgericht Reutlingen wies diesen Antrag am 12. Dezember 2017 durch Urteil zurück. Dagegen legten die Antragsteller beim Landesarbeitsgericht Berufung ein. In der am Abend des 12. Dezember anberaumten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht nahmen die Antragsteller den Antrag zurück (Az: 4 SaGa 2/17).

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