Präsidentenkonferenz beschließt "Bremer Appell"

Datum: 30.05.2018

Die diesjährige Konferenz der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts und der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte in Bremen ist mit einem „Bremer Appell“ zu Ende gegangen. Mit diesem Appell hat die Konferenz den Gesetzgeber gebeten, die gerade begonnene Legislaturperiode dazu zu nutzen, um in Kernbereichen des Arbeitsrechts für Rechtsklarheit zu sorgen. Zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften entsprechen nicht mehr der durch das Unionsrecht geprägten Rechtslage. Dies gilt etwa für § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB und die §§ 17, 18 KSchG.

Mit einem weiteren Beschluss hat die Konferenz die geplante neuerliche Reform der Juristenausbildung begrüßt. Sie hat hierbei jedoch mit Nachdruck gefordert, dass die Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts weiterhin Pflichtfachstoff bleiben müssten. Ohne das kollektive Arbeitsrecht hängt das Individualarbeitsrecht „in der Luft“.

Intensiv hat sich die Konferenz außerdem mit dem elektronischen Rechtsverkehr befasst. Sie hat hierbei den Gesetzgeber gefordert, gesetzlich klarzustellen, dass die Verbände des Arbeitslebens (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in gleicher Weise wie die Rechtsanwaltschaft ab dem 1. Januar 2022 den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen haben. Auf welche Weise dies geschehen soll (DE-Mail, Verbändepostfach oder eine andere technische Lösung), hat die Konferenz in das Ermessen des Gesetzgebers gestellt.

Die gefassten Beschlüsse sind dieser Medienmeldung beigefügt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden Mediensprecher des Landesarbeitsgerichtes, Hans Augenschein (Durchwahl: 0711-6685-517,   
E-Mail:pressestelle@lag.bwl.de)



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