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Datum: 27.10.2026
Aktenzeichen: 28 Ca 5061/25
Teilurteil
1. Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin 71.595,00 EUR (Schadenspositionen "Duisburg" und "Garten") nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 02.04.2025 zu bezahlen.
2. Die Klage gegen die Beklagte zu 2 wird hinsichtlich der Schadenspositionen in Höhe von 25.495,00 EUR ("Duisburg") und 46.100,00 EUR ("Garten") abgewiesen.
3. Die Klage wird hinsichtlich der Schadensposition in Höhe von 93.427,14 EUR abgewiesen ("Schaden durch Falschabrechnung bei Subunternehmer M&M").
4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
5. Der Streitwert wird auf 236.617,14 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Beschluss
Soweit über den Rechtsstreit nicht mit Teilurteil vom 27.10.2026 (28 Ca 5061/25) entschieden wurde, wird die Verhandlung
gemäß § 149 Abs. 1 ZPO bis zur Erledigung des bei der Staatsanwaltschaft Ulm unter dem Aktenzeichen 63 Js 11057/25
geführten Strafverfahrens gegen den Beklagten zu 1 ausgesetzt ("Alb Team Schaden in Höhe von 436.275,81 EUR" und "Aufwand
Ermittlung für Personal, Aufarbeitung und Korrektur Abrechnung KSK" in Höhe von 68.946,03 EUR).