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Datum: 12.05.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 246/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher Kündigung der
Beklagten vom 21.05.2025 mit Ablauf des 31.05.2028 enden wird.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 31 %, der Beklagtenseite zu 69 % auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 29.276,00.