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Datum: 06.05.2026
Aktenzeichen: 24 Ca 6916/25
Urteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schichtzulagen in Höhe von EUR 5.522,70 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für einen Betrag in Höhe von EuR 1.840,90 seit dem 01.11.2025, für einen Betrag in Höhe von EUR 1.840,90 seit dem 01.12.2025 und für einen Betrag in Höhe von EUR 1.840,90 seit dem 01.01.2026 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 19% und der Kläger 81% zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf EUR 23.307,27 festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelasen.