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Datum: 06.05.2026
Aktenzeichen: 24 Ca 5770/25
Urteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Dezember 2025 einen Betrag in Höhe von brutto € 666,66 zzgl. Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2026 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf EUR 15.167,58 festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.