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Datum: 16.01.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 4776/24
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Altersfreizeit in Höhe von 17 Arbeitstagen für das Jahr 2024 zu
gewähren.
2. Es wird festgestellt, dass dem Kläger ein Anspruch auf Altersfreizeit von 17 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zusteht.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 23.048,18€ festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.