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Datum: 15.01.2025
Aktenzeichen: 20 Ca 907/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.016,99 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 1.016,99 EUR festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.