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Datum: 05.08.2026

Aktenzeichen: 30 Ca 1633/26

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass die Umsetzung des Klägers auf den Dienstort Esslingen unwirksam ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf Euro 5.059,60 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.