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Datum: 08.05.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 7516/25

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 29.10.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 4/7 und die Beklagte 3/7 zu tragen. 
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.983,56 Euro festgesetzt. 
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.