Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 08.05.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 6213/25
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
19.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Montiererin
Vormontage Sensorik weiter zu beschäftigen.
3) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.102,45 Euro brutto zuzüglich Zinsen aus 4.020,49 Euro brutto seit 01.01.2026,
aus weiteren 4.020,49 Euro brutto seit 01.02.2026, aus weiteren 4.020,49 Euro brutto seit 01.03.2026, aus weiteren 4.020,49 Euro brutto
seit 01.04.2026 sowie aus weiteren 4.020,49 Euro brutto seit 01.05.2026 zu bezahlen.
4) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin jeweils zum Monatsende, beginnend mit dem Mai 2026 4.020,49 Euro brutto zu
bezahlen.
5) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
7) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.307,35 Euro festgesetzt.
8) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.