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Datum: 11.05.2026
Aktenzeichen: 16 Ca 1033/26
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose,
außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 17.04.2025 nicht aufgelöst ist.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der
Beklagten vom 17.04.2025 aufgelöst ist.
3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis nicht durch die vorsorgliche ordentliche Kündigung der
Beklagten vom 15.05.2025 zum 31.12.2025 aufgelöst ist.
4. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose, außerordentliche Kündigung der
Beklagten vom 16.05.2025 aufgelöst ist.
5. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der
Beklagten vom 16.05.2025 aufgelöst ist.
6. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände enden wird,
sondern zu unveränderten Bedingungen über den 17.04.2025 hinaus
fortbesteht.
7. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende
Arbeitsverhältnis nicht durch die per E-Mail ausgesprochene fristlose
Kündigung der Beklagten vom 22. April 2025 beendet wurde.
8. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
9. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 19.950,00 EUR festgesetzt.
10. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.