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Datum: 06.05.2026
Aktenzeichen: 15 Ca 5456/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.07.2025 beendet worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 28.08.2025 beendet worden ist.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Lead Engineer Interior/Exterior bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 30.437,71 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.