1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 17.04.2025 aus der Personalakte zu entfernen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 3.318,80 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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