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Datum: 17.01.2025
Aktenzeichen: 14 Ca 493/24
Urteil:
1) Es wird festgestellt, dass die Entscheidung vom 10.11.2024 unwirksam ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 14 TVöD zu beschäftigen.
3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.300.- Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.