Datum: 15.09.2023
Aktenzeichen: 10 BV 3/23
Beschluss:
1. Der Beteiligten Ziffer 2 wird aufgegeben, es zu unterlassen, Arbeitnehmer außerhalb der
Entwicklungsabteilungen des Betriebs in Karlsbad an Samstagen von 0 Uhr bis 24 Uhr zu
beschäftigen, sofern nicht die Zustimmung des Betriebsrats dazu erteilt ist oder die fehlende
Zustimmung des Antragstellers durch den Spruch der Einigungsstelle, ersetzt ist oder Notstandsfälle
im Sinne der Rechtsprechung vorliegen.
2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1 wird der Beteiligten Ziffer 2
ein Ordnungsgeld i.H.v. bis zu 10.000,00 € angedroht.
3. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.